Allgemeine Informationen:
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30.09.2024 vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01.Oktober ihren 6. Geburtstag haben.
"Kann-Kinder"
Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die
jünger sind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt
sind.
Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleiterin/der Schulleiter.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, gibt es die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Schuljahr. Diese Entscheidung wird ebenfalls von der Schulleitung getroffen. In solchen Fällen besteht zum Teil die Möglichkeit und dann evtl. auch die Pflicht zum Besuch eines Schulkindergartens, um die noch vorliegenden Defizite abzubauen.
"Flexi-Kinder"
Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus. Ggf. müssen beide Sorgeberechtigten unterschreiben.
(Auszüge Nds. Schulgesetz)
Zum Verfahren / Was muss ich tun?
Die Schulanmeldung findet nicht vor Ort in der Schule statt, sondern Sie erhalten hier alle benötigten Unterlagen. (Siehe unten auf dieser Seite)
Wir haben Ihnen die Unterlagen zum Download und Ausdrucken
zusammengestellt. Sollten Sie nicht über die technischen Möglichkeiten
verfügen, schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Daten und wir werden Ihnen
die Unterlagen auf dem Postweg zusenden.
Folgende Unterlagen haben wir bereitgestellt:
Bitte diese Unterlagen ausfüllen und unterschrieben per Post oder Einwurf
in den Briefkasten bis zum 31.05.2024 an die Schule zurückgeben.
1. Schülerbogen (Bitte die Hinweise unten beachten)
2. Erklärung zum Sorgerecht
Diese Unterlagen sind zum Verbleib bei Ihnen bestimmt.
3. Info Flyer Clara - ein Hund in der Schule
Bitte Unterschriftsseite zum 1. Elternabend mitbringen
4. Waffenerlass
5. Informationen zum Infektionsschutzgesetz
6. Informationen zum Unfallversicherungsschutz des GUV
Hinweise zum Ausfüllen des Schülerbogens
Bitte vollständig und mit lesbaren Druckbuchstaben ausfüllen. Wenn Sie
Fragen zu einzelnen Punkten haben, rufen Sie gerne an oder schreiben eine
E-Mail (schulleitung@gs-nkl.de)
Religionsunterricht: Wir erteilen evangelischen Religionsunterricht. Wir
haben keine missionarische Ziele sondern vermitteln den Kindern eine
Übersicht über unterschiedliche Glaubensrichtungen und allgemeine
gesellschaftliche Fragestellungen. Auch erhalten die Kinder einen ersten
Einblick in die Hintergründe - nicht nur christlicher - religiöser Festtage und
Rituale.
Eine Teilnahme ist für alle Kinder unabhängig der eigenen Religion oder
auch bei keiner Religionszugehörigkeit möglich und empfehlenswert.
Bitte sprechen Sie mich ggf. an, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Sorgerecht: Wenn Sie alleine sorgeberechtigt sind, benötigen wir dazu
eine entsprechende Bescheinigung. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind,
aber getrennt leben, benötigen wir die eingestellte Erklärung zum
Sorgerecht mit der Unterschrift beider Sorgeberechtigten.
gez. P. Gehrmann, Schulleiter